Ein Katalysator für Industrie-Kooperationen
Gerade kleine und mittlere Unternehmen scheuen oft bilaterale Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen.
Grund sind die oft als zu hochempfundenen Kosten für gemeinsame Forschungsprojekte. Entscheidungsträger aus Unternehmen sind mehrheitlich der Ansicht, dass sie diese Investitionen in Forschung und Entwicklung ausschließlich selbst tragen müssen. Eine seit einigen Jahren nicht mehr zeitgemäße Ansicht, die möglicherweise wertvolle Investitionen in den Fortschritt verhindert. Die Zuschüsse des Staates sind erheblich; umso erstaunlicher, dass diese Art der Förderung sowohl in der Wirtschaft als auch in der Wissenschaft wenig bekannt ist.
Der Gesetzgeber hat jedoch bereits 2020 eine Förderung geschaffen, welche Kooperationen von mittelständischen Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen wesentlich attraktiver macht. Ein Paradigmenwechsel in der Forschungsförderung in Deutschland, denn: Bilaterale Kooperationen zwischen Unternehmen und der Wissenschaft wurden bisher vom Bund nicht gefördert.
Wie funktioniert die Förderung?
Beispiel: Sie vereinbaren mit einem inländischen Unternehmen ein bilaterales Forschungsprojekt in Höhe von 50.000 €. Davon sind 10.000 € Materialkosten, die nicht förderfähig sind. Von den 40.000 € der erbrachten wissenschaftlichen Dienstleistungen erhält das beauftragende Unternehmen 25 % von der Steuer zurückerstattet.
Wohlgemerkt: Nicht quotal, also in Höhe der steuerlichen Progression des Unternehmens, sondern absolut, also 10.000 € in diesem Beispiel – und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr oder überhaupt jemals Gewinn gemacht hat. Einzige Voraussetzung: Das Unternehmen muss steuerpflichtig sein.
Eine Win-Win-Situatation: Unternehmen als auch die Wissenschaft profitieren gleichermassen.
Zwei entscheidende Vorteile für Sie als WissenschaftlerIn:
Sie müssen nichts tun! Weder müssen Sie einen Antrag vor der Vereinbarung des Projekts stellen, noch müssen Sie Formulare ausfüllen - kaum zu glauben, aber wahr. Ihr Industrie-Partner (oder das mittelständische Unternehmen) beantragen die Förderung nach Durchführung des Projektes, in einem relativ umbürokratischen zweistufigen Verfahren.
Und: Aufwendige Industrie-Projekte werden für Ihre Industrie-Partner deutlich günstiger - von 25% Kostenersparnis kann man in der Regel ausgehen, wenn man die Möglichkeiten der internen Steuererstattung hinzurechnet.
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Bedauerlicherweise viel zu wenig bekannt:
Zum 1. Januar 2020 hat Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung Transfer von Forschung und Entwicklung gemacht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem Forschungszulagengesetz (kurz: FZulG), eröffnet sich eine finanziell attraktive Perspektive für Unternehmen im Bereich von Innovation und Technologie.
Dieses wegweisende Gesetz erlaubt die steuerliche Begünstigung von bilateralen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – ganz gleich, ob es sich um Großkonzerne, steuerpflichtige Startups oder mittelständische Betriebe handelt. Das vorrangige Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung des Hochtechnologie-Standorts Deutschland und die direkte finanzielle Förderung von FuE-Aktivitäten, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen.
Details zum Verfahren, Erfahrungsberichte und konkrete Antragstellung für bilaterale Industrie-Projekte
finden Sie auf der Homepage der Bescheinigungsstelle (BSFZ).
Ihr Industrie-Partner: "Können Sie für dieses Projekt nicht öffentliche Mittel besorgen?"
Vielleicht ein bisschen verwöhnt fragen Entscheidungsträger aus Unternehmen im Laufe der Verhandlungen zu innovativen Technologien nach Möglichkeiten der öffentlichen Förderung.
Die Suche nach und Beantragung von öffentlichen Calls kostet WissenschaftlerInnen viel Zeit - der Erfolg ist ungewiss.
Nachteile für beide: Unternehmen und Wissenschaft.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie am besten PRO bilaterale Forschungs-Projekte argumentieren.
Die 5 Vorteile der Forschungsförderung
1. Erstattung von Kosten aus Industrie-Projekten: Mehr Unterstützung für Ihre Kunden
Eines der herausragenden Elemente dieses Gesetzes ist die Erstattung von Kosten für Industrie-Kunden. Unternehmen, die an bilateralen Industrie-Projekten beteiligt sind, erhalten 25% der wissenschaftlichen Dienstleistungen zurückerstattet. Dies schafft eine erhebliche Kostenentlastung für die bilateralen Projekte Ihrer Kunden.
2. Steuervergünstigungen für Industrie-Partner: Ein Anreiz für eigene F&E-Aktivitäten
Nicht nur Kosten für bilaterale Industrie-Projekte werden erstattet. Auch von ihren internen F&E-Aufwendungen erhalten Unternehmen bis zu 50% aus Steuermitteln erstattet. Dies schafft weitere Anreize, verstärkt in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu investieren.
3. Rückwirkende Antragstellung für das Vorjahr möglich - ohne vorherige Antragstellung
Blick zurück ins Vorjahr: Die steuerliche Forschungsförderung kann solange beansprucht werden, bis die jeweilige Steuererklärung eingereicht worden ist - und das kann bis spät im folgenden Geschäftsjahr der Fall sein. Und: Eine vorherige Antragstellung wie bei den öffentlichen Calls ist nicht erforderlich, das spart beiden Seiten Zeit und erhöht die Flexibilität.
4. Für alle steuerpflichtigen Unternehmen: Attraktive finanzielle Förderung auch für Startups!
Die Förderung steht nicht nur etablierten Unternehmen offen. Sie gilt gleichermaßen für steuerpflichtige (also gegründete) Startups - unabhängig davon, ob bereits Gewinne erzielt worden sind. Insbesondere Deep-Tech-Startups, die ohnehin meist knapp finanziert sind, nutzen diese Fördermöglichkeit noch viel zu selten. Wenn Startups Forschungsarbeiten an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben, profitieren sie doppelt von der Förderung.
5. Die ideale Ansprache-Chance für Ihre Bestands-Kunden
Sie waren letztes Jahr fleißig und haben viele Industrie-Projekte akquiriert? Dann nutzen Sie doch die Forschungsförderung zur Ansprache Ihrer Bestands-Kunden. WissenschaftlerInnen und Technologie-Transfer-ManagerInnen haben so einen willkommenen Anlass zur Kontaktaufnahme, indem sie auf die steuerlichen Vorteile als zusätzlichen Mehrwert für ihre bestehenden Kunden hinweisen. Dies schafft nicht nur finanzielle Entlastung für Ihre Kooperationspartner, sondern stärkt auch die Kundenbindung. Sie bringen Geld mit, statt welches zu wollen ;-)
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Ein Turbo für Innovationen in Deutschland!
Der geringe Bekanntheitsgrad und die bisherige spärliche Nutzung der steuerlichen Förderung von bilateralen Industrie-Projekten lassen Raum für Fortschritte. Das Gesetz ebnet den Weg für eine neue Ära der Innovation in Deutschland. Es bietet finanzielle Anreize für Unternehmen, in Forschung und Entwicklung zu investieren und stärkt Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Unternehmen. Rückwirkende Antragstellung, breite Anwendbarkeit und die Möglichkeit zur Ansprache von Bestands-Kunden machen dieses Gesetz zu einem wichtigen Instrument auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum und technologischem Fortschritt. AkquisiteurInnen sollten von diesem Instrument unbedingt Gebrauch machen - eine Steigerung der Industrie-Einnahmen könnte winken :-)
In einer Zeit, in der Innovation der Schlüssel zum Erfolg ist, eröffnet das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung neue Horizonte für Unternehmen, um ihre Innovationsziele zu verwirklichen und die deutsche Wirtschaft auf internationalem Parkett zu stärken.
Nähere Informationen und Antragstellung für Ihr bilaterales Industrie-Projekt finden Sie auf der Homepage der Bescheinigungsstelle (BSFZ).
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